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Produkte zum Begriff Belege:


  • Einstecktafel »Orga-Easy« für DIN A5-Belege 2-reihig grau, EICHNER
    Einstecktafel »Orga-Easy« für DIN A5-Belege 2-reihig grau, EICHNER

    Einstecktafel »Orga-Easy« für DIN A5-Belege 2-reihig, Maße der Tafel (B x H): 56 x 91,5 cm, Verwendung: für mehrere Personen, magnetisch: Nein, Gewicht: 2.67 kg, Material: Hartschaum, Aluminium, Kunststoff, Besonderheiten: mit Selbstklebetaschen zur Beschriftung, max. Anzahl der Mitarbeiterpositionen: 2, drehbar (J/N): Nein, Ablageschale vorhanden: Nein, Tafel beschreibbar (J/N): Nein, Stativ vorhanden: Nein, Präsentation/Tafeln/Planungstafel

    Preis: 190.39 € | Versand*: 5.94 €
  • Indexsegment für Karten-Board für DIN A4-Belege (25-reihig), EICHNER
    Indexsegment für Karten-Board für DIN A4-Belege (25-reihig), EICHNER

    Indexsegment für Karten-Board für DIN A4-Belege (25-reihig), Maße der Tafel (B x H): 8 x 135 cm, Verwendung: für mehrere Personen, magnetisch: Ja, Gewicht: 2.1 kg, max. Anzahl der Mitarbeiterpositionen: 25, drehbar (J/N): Nein, Ablageschale vorhanden: Nein, Tafel beschreibbar (J/N): Nein, Stativ vorhanden: Nein, Präsentation/Tafeln/Planungstafelzubehör

    Preis: 113.04 € | Versand*: 5.94 €
  • Karten-Board für DIN A4-Belege 49 x 135 cm (2x25 Fächer), EICHNER
    Karten-Board für DIN A4-Belege 49 x 135 cm (2x25 Fächer), EICHNER

    Karten-Board für DIN A4-Belege 49 x 135 cm (2x25 Fächer), Maße der Tafel (B x H): 49 x 135 cm, Verwendung: für mehrere Personen, magnetisch: Ja, Gewicht: 16 kg, Besonderheiten: beliebiges Aneinanderreihen von mehreren Boards möglich, max. Anzahl der Mitarbeiterpositionen: 50, drehbar (J/N): Nein, Ablageschale vorhanden: Nein, Tafel beschreibbar (J/N): Nein, Stativ vorhanden: Nein, Präsentation/Tafeln/Planungstafel

    Preis: 713.99 € | Versand*: 5.94 €
  • Karten-Board für DIN A4-Belege 72 x 135 cm (3x25 Fächer), EICHNER
    Karten-Board für DIN A4-Belege 72 x 135 cm (3x25 Fächer), EICHNER

    Karten-Board für DIN A4-Belege 72 x 135 cm (3x25 Fächer), Maße der Tafel (B x H): 72 x 135 cm, Verwendung: für mehrere Personen, magnetisch: Ja, Gewicht: 22.5 kg, Besonderheiten: beliebiges Aneinanderreihen von mehreren Boards möglich, max. Anzahl der Mitarbeiterpositionen: 75, drehbar (J/N): Nein, Ablageschale vorhanden: Nein, Tafel beschreibbar (J/N): Nein, Stativ vorhanden: Nein, Präsentation/Tafeln/Planungstafel

    Preis: 1070.99 € | Versand*: 5.94 €
  • Karten-Board für DIN A4-Belege 49 x 75 cm (2x10 Fächer), EICHNER
    Karten-Board für DIN A4-Belege 49 x 75 cm (2x10 Fächer), EICHNER

    Karten-Board für DIN A4-Belege 49 x 75 cm (2x10 Fächer), Maße der Tafel (B x H): 49 x 75 cm, Verwendung: für mehrere Personen, magnetisch: Ja, Gewicht: 8 kg, Besonderheiten: beliebiges Aneinanderreihen von mehreren Boards möglich, max. Anzahl der Mitarbeiterpositionen: 20, drehbar (J/N): Nein, Ablageschale vorhanden: Nein, Tafel beschreibbar (J/N): Nein, Stativ vorhanden: Nein, Präsentation/Tafeln/Planungstafel

    Preis: 484.32 € | Versand*: 5.94 €
  • Q-CONNECT A4 Laminiergerät - für Format A4 bis A7 für Dokumente Belege Visite...
    Q-CONNECT A4 Laminiergerät - für Format A4 bis A7 für Dokumente Belege Visite...

    Q-CONNECT A4 Laminiergerät - für Format A4 bis A7 für Dokumente Belege Visitenkarten Verpackung leicht beschädigt Produktinformationen: Verwendungszweck Dokumente, Belege, Visitenkarten, Fotografie Dokumentenformat A4, A5, A6, A7 Breite der Eingangsöffnung 2×125 Mikron Geschwindigkeit der Laminierung /td> 400 mm/min Verpackung ist beschädigt!

    Preis: 32.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Buch Oberflächenbehandlung von Holz
    Buch Oberflächenbehandlung von Holz

    Klassische Techniken und Rezepte <br /><br />Autor: S. Allen. <br /> <br />Eine grundlegende Einführung mit den traditionellen Methoden und Rezepturen zur Holzbehandlung. Sehr ausführliche Beschreibung der Schellackpolitur. Auch diverse andere Lacke, Öle, Wachse, Schleifmittel, Beizen und kaseinhaltige Farblasuren werden erklärt. <br /><br />128 Seiten mit vielen Farbabbildungen. <br />Format 21 x 25,5 cm.

    Preis: 32.99 € | Versand*: 4.90 €
  • Werner Farbbecher für Malerarbeiten
    Werner Farbbecher für Malerarbeiten

    Weil du keine Unnötigen Wege magst: Individuelle Leiteraufsätze Ideal für kleinere Malerarbeiten wie Kanten und Ecken streichen Farbbecher mit integriertem Griff Mit Magnet zur Fixierung von Farbpinseln Fasst 1 Liter Farbe

    Preis: 13.25 € | Versand*: 4.95 €
  • Oberflächenbehandlung von Holz und Holzwerkstoffen
    Oberflächenbehandlung von Holz und Holzwerkstoffen

    Von Peter Böttcher. In diesem Buch werden alle gängigen Methoden der Oberflächenbehandlung mit ihren Vor- und Nachteilen ausführlich, übersichtlich und leicht verständlich dargestellt. Insbesondere werden für den Hand- und Heimwerker geeignete Methoden beschrieben. Eine wertvolle Hilfe auch für Holz verarbeitende Betriebe, Architekten sowie Auszubildende. 142 Seiten, 90 Abbildungen, 30 Tabellen. Gewicht 544 g.

    Preis: 39.90 € | Versand*: 5.95 €
  • WEKA Kletterwand »Kletterwand«, naturbelassen zur individuellen Farbgestaltung - braun
    WEKA Kletterwand »Kletterwand«, naturbelassen zur individuellen Farbgestaltung - braun

    Marke: WEKA • Farbe: natur • Serienname: Kletterwand • Gewicht: 12 kg • Einsatzbereich: Garten Maßangaben • Höhe: 150 cm • Breite: 100 cm • Tiefe: 185 cm • Wandstärke: 19 mmMaterialangaben • Material: Holz Funktionen & Ausstattung • Witterungsbeständig: Ja • UV-beständig: Ja • Kesseldruckimprägniert: Ja • Ausstattung: Kletterwand inkl. 5 Klettersteinen • Inklusive Rutsche: Nein Lieferung • Lieferumfang: Kletterwand, Montagezubehör, Montageanleitung

    Preis: 149.00 € | Versand*: 29.95 €
  • Venjakob Lackierung Tischplatte
    Venjakob Lackierung Tischplatte

    VenjakobLackierungArtikelbeschreibung:- Für Venjakob Esstische und Couchtische- Lackierte statt geölte OberflächeKommen Sie auf uns zu!

    Preis: 85.00 € | Versand*: 0.00 €
  • MOTOREX Bike Shine Oberflächenbehandlung Spray - 300 ml Grau Modell 2023
    MOTOREX Bike Shine Oberflächenbehandlung Spray - 300 ml Grau Modell 2023

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  • Welche Belege müssen archiviert werden?

    Welche Belege müssen archiviert werden? In Unternehmen müssen alle steuerrelevanten Unterlagen wie Rechnungen, Kassenbelege, Verträge und Geschäftskorrespondenz archiviert werden. Zudem sollten auch wichtige Dokumente wie Personalakten, Versicherungspolicen und Genehmigungen aufbewahrt werden. Die genauen gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Land und Branche, daher ist es wichtig, sich über die spezifischen Aufbewahrungsfristen und -pflichten zu informieren. Eine sorgfältige Archivierung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig für die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen und die Beweissicherung im Falle von Streitigkeiten oder Prüfungen.

  • Wann können Belege vernichtet werden?

    Belege können vernichtet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden für steuerliche oder rechtliche Zwecke. Es ist wichtig, Belege für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren, um im Falle einer Prüfung oder rechtlichen Auseinandersetzung nachweisen zu können. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist können die Belege vernichtet werden. Es ist ratsam, sich vor der Vernichtung von Belegen über die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich auch, wichtige Belege wie Verträge oder Urkunden dauerhaft aufzubewahren, auch wenn die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

  • Welche Belege gelten als Quittung?

    Welche Belege gelten als Quittung? Quittungen sind schriftliche Bestätigungen über den Erhalt von Zahlungen oder Waren. Sie enthalten in der Regel Informationen wie den Namen des Zahlenden, den Betrag, das Datum und den Verwendungszweck. Belege wie Kassenbons, Rechnungen, Quittungsblocks oder elektronische Transaktionsnachweise können als Quittung dienen. Es ist wichtig, dass Quittungen alle erforderlichen Informationen enthalten, um als rechtsgültiger Nachweis für eine Transaktion zu gelten. In einigen Fällen kann auch eine handschriftlich ausgestellte Quittung akzeptiert werden, solange sie alle relevanten Informationen enthält.

  • Was tun wenn Belege fehlen?

    Wenn Belege fehlen, ist es wichtig, alle verfügbaren Informationen zu sammeln und zu überprüfen, um die fehlenden Belege zu rekonstruieren. Dies kann bedeuten, dass man mit anderen Beteiligten spricht, um zusätzliche Informationen zu erhalten, oder dass man alternative Nachweise wie E-Mails oder Quittungen verwendet. Es ist auch ratsam, die Buchhaltung oder den Steuerberater um Rat zu fragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Letztendlich ist es wichtig, die fehlenden Belege so schnell wie möglich zu beschaffen, um mögliche Probleme mit der Dokumentation zu vermeiden.

  • Wann verlangt das Finanzamt Belege?

    Das Finanzamt verlangt in der Regel Belege, wenn es Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in der Steuererklärung gibt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ungewöhnlich hohe Ausgaben geltend gemacht werden oder wenn Einnahmen nicht plausibel erscheinen. Auch bei bestimmten steuerlichen Sachverhalten wie der Absetzbarkeit von Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen können Belege angefordert werden. Es ist wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Rahmen einer Prüfung einsehen kann. In einigen Fällen kann das Finanzamt auch stichprobenartig Belege anfordern, um die Angaben in der Steuererklärung zu überprüfen.

  • Welche Belege müssen aufbewahrt werden?

    Welche Belege müssen aufbewahrt werden? In der Regel sollten alle Belege aufbewahrt werden, die für die Steuererklärung relevant sind, wie zum Beispiel Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen und Belege für Werbungskosten. Es ist wichtig, diese Belege mindestens sieben Jahre lang aufzubewahren, da dies die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Unterlagen ist. Darüber hinaus sollten auch Belege für größere Anschaffungen wie Immobilien oder Wertpapiere sowie für Versicherungen und Verträge aufbewahrt werden, um im Bedarfsfall Nachweise zur Hand zu haben. Eine geordnete Ablage und Dokumentation der Belege erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern auch eventuelle Rückfragen seitens des Finanzamts.

  • Was heißt Kontieren der Belege?

    Was heißt Kontieren der Belege? Beim Kontieren der Belege werden die Buchungssätze auf den Belegen erfasst und zugeordnet. Dabei werden die relevanten Informationen wie Konten, Beträge und Buchungstexte festgehalten. Dieser Schritt ist wichtig, um die Belege richtig zu verbuchen und die Buchführung korrekt durchzuführen. Durch das Kontieren der Belege wird sichergestellt, dass alle Transaktionen ordnungsgemäß erfasst und nachvollziehbar sind. Letztendlich dient das Kontieren der Belege der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit aller Geschäftsvorfälle.

  • Wann müssen Belege gebucht werden?

    Belege müssen gebucht werden, sobald eine finanzielle Transaktion stattgefunden hat. Dies kann zum Beispiel der Kauf von Waren oder Dienstleistungen, die Bezahlung von Rechnungen oder die Verbuchung von Einnahmen sein. Es ist wichtig, Belege zeitnah und korrekt zu buchen, um eine genaue und aktuelle Buchführung zu gewährleisten. Durch die Buchung der Belege wird sichergestellt, dass alle finanziellen Transaktionen ordnungsgemäß erfasst und nachvollzogen werden können. Eine regelmäßige Buchführung mit korrekt gebuchten Belegen ist entscheidend für die finanzielle Transparenz und den Erfolg eines Unternehmens.

  • Wann Belege beim Finanzamt einreichen?

    Belege sollten in der Regel zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die genaue Frist für die Abgabe der Steuererklärung variiert je nach Land und kann unterschiedlich sein. Es ist ratsam, die Belege sorgfältig zu sortieren und zu organisieren, um sie schnell und einfach beim Finanzamt einreichen zu können. Es ist wichtig, alle relevanten Belege wie Einkommensnachweise, Spendenquittungen und Belege für absetzbare Ausgaben beizufügen, um mögliche Steuervorteile zu nutzen. Falls Unsicherheiten bestehen, ist es ratsam, sich rechtzeitig vor der Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt zu informieren.

  • Welche Angaben müssen Belege haben?

    Belege müssen bestimmte Angaben enthalten, um als gültige Nachweise für Transaktionen oder Ausgaben zu gelten. Dazu gehören in der Regel das Datum des Belegs, der Name und die Adresse des Unternehmens oder der Person, von der der Beleg stammt, eine Beschreibung der gekauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen, der Betrag der Transaktion sowie die Zahlungsmethode. Ohne diese Angaben können Belege nicht ordnungsgemäß verbucht und für steuerliche Zwecke verwendet werden. Es ist daher wichtig, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen auf einem Beleg vorhanden sind, um Probleme bei der Buchhaltung zu vermeiden.

  • Welche Belege für Steuererklärung 2019?

    Welche Belege für die Steuererklärung 2019 benötigt werden, hängt von den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab. Grundsätzlich sollten Belege für Einkünfte wie Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Kapitalerträge eingereicht werden. Auch Belege für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und mögliche steuerliche Vergünstigungen wie Spendenbescheinigungen sind relevant. Darüber hinaus können auch Belege für eventuelle Nebeneinkünfte, Immobilienbesitz oder Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen erforderlich sein. Es empfiehlt sich, alle relevanten Belege sorgfältig zu sammeln und gegebenenfalls mit einem Steuerberater abzustimmen, um eine korrekte und vollständige Steuererklärung einreichen zu können.

  • Wie prüft das Finanzamt Belege?

    Das Finanzamt prüft Belege, indem es die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität überprüft. Dazu gehören unter anderem Rechnungen, Quittungen, Verträge und Kontoauszüge. Die Belege müssen klar und verständlich sein, um eine ordnungsgemäße Prüfung zu ermöglichen. Bei Unstimmigkeiten oder fehlenden Angaben kann das Finanzamt weitere Informationen oder Nachweise anfordern. Es ist wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können.

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